
Für die Zeit vom 24. Dezember 2021 bis einschließlich zum 02. Januar 2022 ordnet das Land Niedersachsen eine sogenannte Weihnachts- und Neujahrsruhe an.
Was das unter anderem für das Zusammensein mit der Familie an Weihnachten und Neujahr bedeutet, ist übersichtlich in der links aufgeführten Infografik des Landes Niedersachsen aufgeführt.
Hinweis: Ab dem 21.12.2021 gilt im Einzelhandel für Kunden wie auch für Beschäftige grundsätzlich das Tragen einer FFP2-Maske!
Änderungen/Neuerungen zu den Coronaregeln sind tagesaktuell auf der Homepage des Landes Niedersachsen unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html zu finden.
Infografik: (c) Nds. Staatskanzlei (Stand: 21.12.2021)
